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Willkommem bei der

Ubootkameradschaft Kiel e.V.
- Kiel Submariners Association -
im Verband Deutscher Ubootfahrer e.V.

Der Vorstand

der Ubootkameradschaft Kiel e.V. im VDU

Gemäß § 6 der Satzung der Ubootkameradschaft Kiel e.V. besteht der Vorstand aus

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem 1. Schriftwart
  • dem 1. Kassenwart
  • dem 2. Schriftwart
  • dem 2. Kassenwart
  • dem Webmaster
  • bis zu vier Beisitzern

 

Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren von der Hauptversammlung gewählt. In ungeraden Jahren werden der Vorsitzende, der 1. Schriftwart und der 1. Kassenwart gewählt, in geraden Jahren die anderen Vorstandsmitglieder.
Eine Wiederwahl ist zulässig.

Foto: Karl-Josef Schmeink
Ralf Schmitt-Raiser
Vorsitzender
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Karl-Josef Schmeink
Stellv. Vorsitzender
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Oliver Söncksen
1. Kassenwart
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Petra Löser
1. Schriftwartin
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Uwe Dahmke
2. Kassenwart
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Ernst Müller
2. Schriftwart
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Karl-Josef Schmeink
Webmaster
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Heinz Potrafki
Beisitzer
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Christian Laube
Beisitzer
Christian Moritz
Beisitzer
Christoph Ploß
Beisitzer

Postanschrift der Ubootkameradschaft Kiel e.V. (UK-Kiel)

Ubootkameradschaft Kiel e.V.
Ralf Schmitt-Raiser
Weidenkamp 6
24360 Barkelsby

Mitglied werden ...

  • Mitglieder in der Ubootkameradschaft Kiel e.V. können werden:
  • Aktive und ehemalige Ubootfahrer und Marineangehörige,
  • Angehörige und Hinterbliebene von Mitgliedern,
  • Personen, die die Aufgaben und Ziele der Ubootkameradschaft unterstützen
  • Die Mitgliedschaft in der Ubootkameradschaft Kiel e.V. (UK-Kiel) schließt im Regelfall die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Ubootfahrer e.V. (VDU) ein. Der VDU ist der Dachverband der dem Verband angeschlossenen lokalen Ubootkameradschaften und der Bootskameradschaften in Deutschland.
  • Der Vorstand der UK-Kiel entscheidet über die Mitgliedschaft in der UK. Darüber hinaus entscheidet der Vorstand des VDU über die Mitgliedschaft im Verband. Der Antragsteller wird darüber informiert. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Falsche Angaben zur Person annullieren sowohl den Antrag, als auch eine bereits erteilte Mitgliedschaft.